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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 15 AS 386/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,127018
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 15 AS 386/10 B ER (https://dejure.org/2011,127018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.01.2011 - L 15 AS 386/10 B ER (https://dejure.org/2011,127018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - L 15 AS 386/10 B ER (https://dejure.org/2011,127018)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 15 AS 386/10
    Eine solche Notwendigkeit aus anderen Gründen kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zwar beim Vorhandensein kleiner Kinder vorliegen, wenn erwerbsfähige Hilfebedürftige aufgrund dieses Umstandes gerade auf ein bestimmtes räumliches Umfeld in der Nähe von Verwandten und deren Betreuung angewiesen sind (Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 328/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 15 AS 386/10
    Vielmehr indiziert der ohne eine Kostenzusicherung durchgeführte Umzug in die neue Wohnung gerade, dass diese eben auch ohne vorheriges Engagement des zuständigen Trägers gefunden werden konnte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, Beschluss vom 26.11.2009 - L 9 AS 447/08 ER - so auch 13. Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 13 AS 328/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 9 AS 447/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 15 AS 386/10
    Vielmehr indiziert der ohne eine Kostenzusicherung durchgeführte Umzug in die neue Wohnung gerade, dass diese eben auch ohne vorheriges Engagement des zuständigen Trägers gefunden werden konnte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, Beschluss vom 26.11.2009 - L 9 AS 447/08 ER - so auch 13. Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 13 AS 328/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 15 AS 376/11
    Hinzu kommt, dass dem Antragsteller der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG aus zahlreichen weiteren von ihm geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bekannt ist und der Senat ihm bereits mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 (L 15 AS 386/10 B ER) nach wiederholter Einreichung gleichgelagerter unzulässiger Beschwerden Verschuldenskosten auferlegt hat.
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